Bis zu 40% staatliche Förderung für den ISARIA Pflanzensensor.

In verschiedenen Bundesländern werden die ISARIA-Sensorsysteme gefördert.

Ein grüner Fendt Traktor fährt düngend das Feld entlang.

Förderprogramme der einzelnen Bundesländer

Bayern

BaySL Digital

Förderprogramm BaySL Digital wieder eröffnet. Mehr Informationen auf der Website.
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Hessen

Digitalisierung in der Landwirtschaft

Förderprogramm Digitalisierung in der Landwirtschaft eröffnet. Mehr Informationen auf der Website.
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Rheinland-Pfalz

FISU

Förderung für Investitionen in Spezialmaschinen und Umweltinvestitionen (FISU).
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Baden-Württemberg

FAKT II

Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT II).
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Die BMEL-Förderung.

Die BMEL-Förderung wurde ins Leben gerufen, um Investitionen in umweltfreundliche Technologien und Gerätschaften zu fördern. Es handelt sich um ein Programm, das von der Landwirtschaftlichen Rentenbank im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) angeboten wird. Das Förderprogramm bietet finanzielle Unterstützung für Investitionen in landwirtschaftliche Praktiken, die besonders umweltfreundlich und klimaschonend sind. Es läuft für einen Zeitraum von vier Jahren bis zum 31. Dezember 2024.Berechtigt, Anträge zu stellen, sind landwirtschaftliche Betriebe, landwirtschaftliche Lohnunternehmen und gewerbliche Maschinenringe. Was genau gefördert wird, sind Investitionen in Technologien, die die Umwelt schonen und Ressourcen sparen. Beispiele hierfür sind Maschinen und Geräte, die in der Landwirtschaft eingesetzt werden, um Düngemittel und Pflanzenschutzmittel genau zu dosieren und auszubringen, wie der ISARIA Pflanzensensor. Dieser ist auf der Positivliste des BMEL gelistet. 

24.11.2023 - Einfluss der Haushaltssperre auf Investitionsprogramm-Bewilligungen
Aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat das Bundesministerium der Finanzen eine haushaltswirtschaftliche Sperre verhängt. Aktuell dürfen keine neuen Bewilligungen im Investitionsprogramm Landwirtschaft ausgestellt werden. Bereits erteilte Bewilligungen sind von dieser Sperre nicht betroffen und es können weiterhin Auszahlungsanträge eingereicht werden.
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